Das Kollektivarbeitsrecht, das im Mittelpunkt des zweiten Lehrbuchbandes steht, gibt dem Arbeitsrecht seine Besonderheit. Kollektivmächte – die Gewerkschaften und die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) – wirken auf Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, um das strukturelle Ungleichgewicht zum Arbeitgeber auszugleichen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit den Fragen, wer die Akteure sind, wie ihre Rechtsstellung aussieht und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, die sich am deutlichsten bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und beim Betriebsübergang zeigen, die im Anschluss an das Kollektivarbeitsrecht behandelt werden. Der Band schließt mit einer Einführung in das Recht der Arbeitsstreitigkeiten, die den Arbeitsgerichten und den Schlichtungsstellen obliegt. Die 4. Auflage bringt das Lehrbuch auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Besonders berücksichtigt wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das sich auch an die Kollektivmächte wendet und sie auffordert, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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